Wie funktioniert eine Genossenschaft? – Einfach erklärt

Eine Genossenschaft ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. Menschen schließen sich darin zusammen, um gemeinsam etwas aufzubauen, das jeder Einzelne allein nicht leisten könnte.
Bei der Gesundheitsgenossenschaft Greifenstein eG bedeutet das: Bürger:innen, Ärzt:innen und regionale Partner tragen gemeinsam dazu bei, die Gesundheitsversorgung hier vor Ort langfristig zu sichern und zu gestalten.

1. Viele Menschen – ein gemeinsames Ziel

Eine Genossenschaft gehört nicht einer einzelnen Person, sondern allen Mitgliedern gemeinsam.
Jedes Mitglied beteiligt sich mit mindestens einem Geschäftsanteil (bei uns: 500 €) und wird damit Mit-Eigentümer:in der Genossenschaft.

Unser gemeinsames Ziel laut Satzung ist es, die gesundheitliche, soziale und kulturelle Versorgung in Greifenstein zu stärken – vor allem durch den Betrieb und die Entwicklung des Gesundheitsstandorts im Haus am Vogelsang

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2. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig vom Geld

Ein Grundprinzip von Genossenschaften lautet:
👉 „Ein Mitglied – eine Stimme.“

Das heißt: Egal, ob jemand einen oder mehrere Geschäftsanteile hält, alle haben das gleiche Stimmrecht.
So bleibt die Genossenschaft demokratisch, fair und nicht von Großinvestoren beherrscht.
Dieses Prinzip ist auch in der Satzung festgelegt (Generalversammlung).

3. Entscheidungen treffen wir gemeinsam

Die wichtigste Versammlung der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Dort entscheiden die Mitglieder über alles Wesentliche – zum Beispiel:

  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Satzungsänderungen
  • die Verwendung von Jahresüberschüssen
  • wichtige Zukunftsentscheidungen wie Kooperationen oder Investitionen

Viele Beschlüsse reichen mit einfacher Mehrheit, manche benötigen eine ¾-Mehrheit (z.B. Satzungsänderungen).

4. Drei Organe sorgen für Stabilität und Transparenz

a) Vorstand

Leitet die Genossenschaft, führt die Geschäfte und vertritt sie nach außen.
Er wird vom Aufsichtsrat bestellt.

b) Aufsichtsrat

Überwacht den Vorstand, prüft Jahresabschlüsse und trifft wichtige strategische Entscheidungen mit.
Er wird von den Mitgliedern gewählt.

c) Generalversammlung

Hier entscheiden alle Mitglieder. Sie ist das Herz der demokratischen Struktur.

Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig durch einen unabhängigen Prüfungsverband kontrolliert zu werden – das sorgt für hohe Insolvenzsicherheit und Transparenz.

5. Was passiert mit dem Geld?

Einlage

Mitglied wird man durch einen oder mehrere Geschäftsanteile (bei uns 500 € pro Anteil).
Das Geld fließt nicht “weg”, sondern gehört als Geschäftsguthaben jeder Person weiterhin – es ist Teil des gemeinschaftlichen Vermögens.

Jahresüberschüsse

Falls ein Überschuss entsteht, kann die Generalversammlung beschließen:

  • Rücklagen bilden
  • Projekte finanzieren
  • einen Teil dem Geschäftsguthaben der Mitglieder gutschreiben

Die Satzung sieht vor, dass der Überschuss zuerst dem Geschäftsguthaben zugeschrieben wird, bis der volle Anteil erreicht ist.

Keine Nachschusspflicht

Sehr wichtig:
👉 Es gibt in unserer Satzung ausdrücklich keine Nachschusspflicht.
Niemand muss also jemals mehr Geld nachzahlen.

6. Was bedeutet das für die Region Greifenstein?

Eine Genossenschaft ermöglicht:

  • Mitbestimmung statt Abhängigkeit von Einzelpersonen oder Konzernen
  • Sicherheit durch starke, gesetzlich geregelte Strukturen
  • Regionale Wertschöpfung: Das Geld bleibt in der Gemeinde
  • Langfristige Gesundheitsversorgung durch gemeinschaftliche Verantwortung
  • Soziale Teilhabe: Jede:r kann Mitglied werden (Privatpersonen, Vereine, Unternehmen)

Für Projekte wie den Aufbau des Gesundheitsstandortes im Haus Vogelsang ist eine Genossenschaft ideal: Sie verbindet Bürgerkraft, ärztliche Expertise und regionale Verantwortung.

7. Kurz gesagt: Die Genossenschaft funktioniert wie ein starkes Team

  • Wir legen zusammen – aber niemand verliert die Kontrolle.
  • Wir entscheiden demokratisch – jede Stimme zählt.
  • Wir bauen gemeinsam eine tragfähige Gesundheitsinfrastruktur für Greifenstein.
  • Und wenn jemand irgendwann austritt, wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt (nach der laut Satzung geforderten Frist und Bilanzierung).

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