Wo stehen wir gerade?
Wir sind mitten im Gründungsprozess! Die Gründungsversammlung und die Gründungsfeier haben stattgefunden, die Satzung wurde beschlossen und Vorstand sowie Aufsichtsrat sind gewählt. Aktuell prüft der Genossenschaftsverband unsere Unterlagen – das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt, der sicherstellt, dass unsere Genossenschaft auf einem soliden Fundament steht.

Was passiert nach der Verbandsprüfung?
Sobald der Verband sein Gutachten ausgestellt hat, melden wir die Genossenschaft offiziell beim Amtsgericht zur Eintragung ins Genossenschaftsregister an. Erst mit dieser Eintragung entsteht die Gesundheitsgenossenschaft Greifenstein eG als eigenständige juristische Person.
Wann kann ich Mitglied werden und Anteile zeichnen?
Die formale Mitgliedschaft und die Zeichnung von Anteilen ist erst nach der Eintragung ins Register möglich – vorher existiert die Genossenschaft rechtlich noch nicht. Wer bereits eine Absichtserklärung ausgefüllt hat: Vielen Dank! Sie sind damit auf unserer Liste und werden als Erstes informiert, sobald es so weit ist.
Was muss ich dann tun?
Nach der Eintragung erhalten Sie von uns eine offizielle Beitrittserklärung. Diese füllen Sie aus, geben an, wie viele Anteile Sie zeichnen möchten, und überweisen den entsprechenden Betrag. Damit werden Sie vollwertige Genossenschaftsmitglieder.
Wie lange dauert das noch?
Das können wir leider nicht auf den Tag genau sagen – der Prozess hängt von der Prüfdauer des Verbands und der Bearbeitungszeit des Amtsgerichts ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden und melden uns sofort, wenn die Eintragung erfolgt ist (etwa April / Mai)
Ich habe noch keine Absichtserklärung ausgefüllt – kann ich das noch nachholen?
Ja, selbstverständlich! Hier können Sie diese direkt online ausfüllen. Die Absichtserklärung ist noch keine verbindliche Mitgliedschaft, zeigt uns aber Ihr Interesse und stellt sicher, dass Sie rechtzeitig alle Informationen bekommen.
Sprechen Sie uns gern für weitere Fragen an!
