Eine Genossenschaft ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. Menschen schließen sich darin zusammen, um gemeinsam etwas aufzubauen, das jeder Einzelne allein nicht leisten könnte.
Bei der Gesundheitsgenossenschaft Greifenstein eG bedeutet das: Bürger:innen, Ärzt:innen und regionale Partner tragen gemeinsam dazu bei, die Gesundheitsversorgung hier vor Ort langfristig zu sichern und zu gestalten.
1. Viele Menschen – ein gemeinsames Ziel
Eine Genossenschaft gehört nicht einer einzelnen Person, sondern allen Mitgliedern gemeinsam.
Jedes Mitglied beteiligt sich mit mindestens einem Geschäftsanteil (bei uns: 500 €) und wird damit Mit-Eigentümer:in der Genossenschaft.
Unser gemeinsames Ziel laut Satzung ist es, die gesundheitliche, soziale und kulturelle Versorgung in Greifenstein zu stärken – vor allem durch den Betrieb und die Entwicklung des Gesundheitsstandorts im Haus am Vogelsang
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2. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig vom Geld
Ein Grundprinzip von Genossenschaften lautet:
👉 „Ein Mitglied – eine Stimme.“
Das heißt: Egal, ob jemand einen oder mehrere Geschäftsanteile hält, alle haben das gleiche Stimmrecht.
So bleibt die Genossenschaft demokratisch, fair und nicht von Großinvestoren beherrscht.
Dieses Prinzip ist auch in der Satzung festgelegt (Generalversammlung).
3. Entscheidungen treffen wir gemeinsam
Die wichtigste Versammlung der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Dort entscheiden die Mitglieder über alles Wesentliche – zum Beispiel:
- Wahl des Aufsichtsrats
- Satzungsänderungen
- die Verwendung von Jahresüberschüssen
- wichtige Zukunftsentscheidungen wie Kooperationen oder Investitionen
Viele Beschlüsse reichen mit einfacher Mehrheit, manche benötigen eine ¾-Mehrheit (z.B. Satzungsänderungen).
4. Drei Organe sorgen für Stabilität und Transparenz
a) Vorstand
Leitet die Genossenschaft, führt die Geschäfte und vertritt sie nach außen.
Er wird vom Aufsichtsrat bestellt.
b) Aufsichtsrat
Überwacht den Vorstand, prüft Jahresabschlüsse und trifft wichtige strategische Entscheidungen mit.
Er wird von den Mitgliedern gewählt.
c) Generalversammlung
Hier entscheiden alle Mitglieder. Sie ist das Herz der demokratischen Struktur.
Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig durch einen unabhängigen Prüfungsverband kontrolliert zu werden – das sorgt für hohe Insolvenzsicherheit und Transparenz.
5. Was passiert mit dem Geld?
Einlage
Mitglied wird man durch einen oder mehrere Geschäftsanteile (bei uns 500 € pro Anteil).
Das Geld fließt nicht “weg”, sondern gehört als Geschäftsguthaben jeder Person weiterhin – es ist Teil des gemeinschaftlichen Vermögens.
Jahresüberschüsse
Falls ein Überschuss entsteht, kann die Generalversammlung beschließen:
- Rücklagen bilden
- Projekte finanzieren
- einen Teil dem Geschäftsguthaben der Mitglieder gutschreiben
Die Satzung sieht vor, dass der Überschuss zuerst dem Geschäftsguthaben zugeschrieben wird, bis der volle Anteil erreicht ist.
Keine Nachschusspflicht
Sehr wichtig:
👉 Es gibt in unserer Satzung ausdrücklich keine Nachschusspflicht.
Niemand muss also jemals mehr Geld nachzahlen.
6. Was bedeutet das für die Region Greifenstein?
Eine Genossenschaft ermöglicht:
- Mitbestimmung statt Abhängigkeit von Einzelpersonen oder Konzernen
- Sicherheit durch starke, gesetzlich geregelte Strukturen
- Regionale Wertschöpfung: Das Geld bleibt in der Gemeinde
- Langfristige Gesundheitsversorgung durch gemeinschaftliche Verantwortung
- Soziale Teilhabe: Jede:r kann Mitglied werden (Privatpersonen, Vereine, Unternehmen)
Für Projekte wie den Aufbau des Gesundheitsstandortes im Haus Vogelsang ist eine Genossenschaft ideal: Sie verbindet Bürgerkraft, ärztliche Expertise und regionale Verantwortung.
7. Kurz gesagt: Die Genossenschaft funktioniert wie ein starkes Team
- Wir legen zusammen – aber niemand verliert die Kontrolle.
- Wir entscheiden demokratisch – jede Stimme zählt.
- Wir bauen gemeinsam eine tragfähige Gesundheitsinfrastruktur für Greifenstein.
- Und wenn jemand irgendwann austritt, wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt (nach der laut Satzung geforderten Frist und Bilanzierung).

Betreff: Anfrage zur Einsicht in die Satzung vor Zeichnung eines Genossenschaftsanteils
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir interessieren uns für die Zeichnung eines Genossenschaftsanteils an der Gesundheitsgenossenschaft Greifenstein. Vor unserer endgültigen Entscheidung möchten wir gemäß § 15 GenG die aktuelle Satzung einsehen, um uns über Zweck, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Einlagen und Nachschusspflichten zu informieren.
Auch interessieren uns Regelungen zum Erbfall: Was passiert mit dem Anteil bei Tod des Mitglieds, welche Rechte und Pflichten haben die Erben (z. B. Mitgliedschaftsdauer, Auszahlung des Guthabens) und ob die Satzung von § 77 GenG abweicht?
Leider konnten wir die Satzung nicht auf Ihrer Website finden. Könnten Sie uns bitte eine Kopie (z. B. als PDF per E-Mail) zukommen lassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra und Thorsten Denzin
Sehr geehrte Frau und Herr Denzin,
danke für Ihre Fragen und Ihr Interesse an der Gesundheitsgenossenschaft.
Die aktuelle Satzung wird gerade fertiggestellt und hier auf der Webseite kurz nach der Gründung am 4. Februar veröffentlicht.
Eine Abweichung von § 77 GenG ist nicht vorgesehen, das heißt,
Genossenschaftsanteile sind vererblich und werden Bestandteil der Erbmasse. Die Erben treten automatisch in die Mitgliedschaft ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ehrhard
Hallo miteinander,
danke für den gestrigen Info-Abend.
Warum die Gründung einer Genossenschaft als organisatorischer und finanzieller Rahmen für die Sicherung der (haus-) ärztlichen Versorgung bzw. deren räumliche Unterbringung Sinn macht, leuchtet ein.
Wenn die Genossenschaft für den Erwerb, den Aus-bzw. Umbau des Hauses Vogelsang gegründet werden soll, damit dann dort eine Gemeinschaftspraxis in Betrieb gehen kann, würde ich gerne die Baupläne kennen, damit ich mir den Ist-Zustand und dann auch die geplante Raumaufteilung und deren Nutzung vorstellen kann.
Es wäre sicher hilfreich, wenn entsprechende Skizzen hier veröffentlicht würden.
Gute Ansichten und Aussichten für ein „gesundes“ Gemeinwesen
wünscht allen
Karl Georg Jung-Seibel
Hallo Herr Jung-Seibel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, das Interesse an der Gesundheitsgenossenschaft, und die guten Wünsche!
Die Baupläne werden gerade erstellt und in den nächsten Wochen hier veröffentlicht. Sicherlich rechtzeitig zur Informationsveranstaltung am 11. März, denn dort sollen sie auch Bestandteil der Diskussionen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ehrhard
Es wäre sicherlich hilfreich wenn ihr Kalender auf deutsche Uhrzeit umgestellt werden könnte. Nicht jeder versteht auf Anhieb die Uhrzeit Angaben AM und PM wenn man die deutsche Schreibweise von Datum und Uhrzeit gewohnt ist.
Hallo Herr Karl, danke für den Hinweis. Das Datumsformat ist geändert. Herzlichen Gruß – Dirk Ehrhard